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DegNet GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Vertragsabschluss Vertragsgegenstand

1.1 Die Nutzung von DegNet Diensten kann nur erfolgen, wenn der Kunde über 18 Jahre alt ist oder die Zustimmung eines gesetz-lichen Vertreters vorliegt.
1.2 Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert der Kunde als Grundla-ge des Vertrages die vorliegenden AGB.
1.3 DegNet behält sich die Annahme des Antrags vor.
1.4 Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass der Kunde mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren einverstanden ist und eine entsprechende gültige Einzugsermächtigung erteilt hat. In Ausnahmefällen kann auch per Rechnung bezahlt werden, dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € an.
1.5 Der Vertrag setzt die technische Machbarkeit eines DegNet Wireless-DSL Anschlusses voraus, welche jedoch erst nach Erhalt des Auftrags durch Messung der Erreichbarkeit festge-stellt werden kann. Sollte sich die Umsetzung als nicht durch-führbar erweisen, erhält der Kunde nach Rückgabe von Hard- und Software bereits bezahlte Gebühren in voller Höhe zurück.
1.6 Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Mindestdienstqualität für alle Nutzer behält sich DegNet vor, bei Kunden, die an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunterladen, die dem Kunden zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit bis zum Ablauf desselben Tages auf 6 Mbit/s für den Downstream begrenzen.

2. Technische Voraussetzungen

2.1 Anbindungsvoraussetzung für einen DegNet Wireless-DSL Zugang ist eine freie Sichtverbindung zwischen dem versor-genden DegNet Netzknoten und der DegNet Wireless-DSL Antenne beim Kunden. Der Kunde hat bei der Montage der DegNet Wireless-DSL Antenne insbesondere sicherzustellen, dass die für die Funkübertragung erforderliche Fresnelzone (räumlicher Bereich um die freie Sichtverbindung) nicht durch Hindernisse (wie z. B. Bäume, andere Gebäude, etc.) gedämpft, reflektiert oder anderweitig (z. B. durch unzureichendem Abstand der Wireless-DSL Antenne zu anderen Gebäudeelementen im Nahfeld, unter einem Dachgiebel oder ohne Abstand an die Hausmauer, Antennen-Ausrichtung entlang einer Hausmauer, etc.) beeinträchtigt wird.
Eine ordnungsgemäße Installation sieht deshalb die Montage der DegNet Wireless-DSL Antenne auf dem Gebäudedach vor.
2.2 Die Stromversorgung des DegNet Wireless-DSL Routers an der Antenne oder in der Antenne integriert erfolgt über ein ge-schirmtes Twisted Pair Netzwerkkabel der Kategorie 5e oder besser in Kombination mit einem 230V PoE (Power-over-Ethernet) Netzteil. Die gesetzlichen Vorgaben zum Blitzschutz sind bei der Montage zu beachten.

3. Entstörung

3.1 DegNet stellt dem Kunden eine Hotline für Störungsmeldungen zur Verfügung.
3.2 der Kunde hat bei einer Störungsmeldung auf Nachfrage von DegNet den Nachweis einer ordnungsgemäßen Installation der Anlage gemäß Ziffer 2 nachzuweisen, etwa durch:
- Foto der Antenneninstallation
- Foto der Sichtverbindung
- Angabe der Verkabelung
3.3 Hat der Kunde die beanstandete Störung zu vertreten oder liegt in Wirklichkeit eine Störung nicht vor oder nicht im Verantwor-tungsbereich von DegNet und konnte der Kunde dies bei zu-mutbarer Fehlersuche erkennen, so ist der Kunde verpflichtet, die DegNet durch die Überprüfung oder Störungsbeseitigung entstandenen Aufwendungen in angemessenem Umfang zu erstatten.

4. Endgeräte

Die dem Kunden überlassenen Endgeräte bleiben im Eigentum von DegNet. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Geräte auf seine Kosten und auf seine Gefahr an DegNet zurück zu geben. Erfolgt die Rücksendung trotz Aufforderung nicht, ist DegNet berechtigt, dem Kunden den Wiederbeschaffungswert der Geräte zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen.

5. Vertragslaufzeit, Vertragsgegenstand, Leistungserbringung

5.1 Vertragsbeginn ist der Beginn des auf die Lieferung der überlassenen Endgeräte folgenden Monats. Welche Endgeräte überlassen werden bestimmt sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.
5.2 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung eines DegNet Wireless-DSL Anschluss, mit dem Kunden Daten empfangen und senden können.
5.3 Die Bandbreiten sind asymmetrisch, d. h. Bandbreiten im Download sind höher als im Upload.
5.4 Der dauerhafte Betrieb liegt in der Natur eines DegNet Wireless-DSL Anschlusses und kann daher im Betrieb mit Rücksicht auf Wartungs- und Servicearbeiten als nahezu dauerhaft ca. 99% im Jahresmittel angenommen werden.

6. Nutzung eines DegNet Wireless-DSL Anschlusses

6.1 DegNet erbringt die vertraglichen Leistungen im Rahmen der zu Zeit technischen und betrieblichen Möglichkeiten. DegNet weist den Kunden darauf hin, dass zeitweilige Beschränkungen oder Beeinträchtigungen eines DegNet Wireless-DSL Anschlusses eintreten können, die außerhalb des Einflussbereiches von DegNet stehen. DegNet ermöglicht dem Kunden daher die Inanspruchnahme eines DegNet Wireless-DSL Anschlusses nur im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, auf die DegNet Einfluss nehmen kann. DegNet haftet nicht für Verzögerungen, Beeinträchtigungen, Beschränkungen oder Leistungshindernisse, sowie Unter-brechungen der Dienstleistungen, die auf Umständen außerhalb ihres Verantwortungsbereiches beruhen. Insbesondere übernimmt DegNet keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und das jederzeitige Zu-standekommen von Verbindungen und die konstante Aufrecht-erhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes oder die Daten-durchführung über ein bestimmtes Netz.
6.2 Durch Wartung und Weiterentwicklung von DegNet Wireless-DSL Anschlüssen können zeitweilige Einschränkungen oder Unterbrechungen der Internetdienste auftreten. DegNet wird sich bemühen, diese Arbeiten nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchzuführen, um Ausfallzeiten und Beeinträchtigungen für den Kunden gering zu halten.
6.3 Die maximale Übertragungsrate im Internet ist abhängig davon, wie die Auslastung eigener und fremder Übertragungswege sowie die Auslastung und Verfügbarkeit von Servern und Weiterleitungsstellen ist. Der Kunde erkennt an, dass die Übertragungsleistung auch von der Leistungsfähigkeit seines eigenen Systems abhängig ist und DegNet in keiner Weise für dessen Funktion verantwortlich ist.
6.4 DegNet wird Störungen und sonstige Mängel, die im Verantwor-tungsbereich von DegNet liegen, im Rahmen des technisch Machbaren beheben und sich bemühen, die Störung innerhalb von 48 Stunden zu beseitigen.
6.5 Ein DegNet Wireless-DSL Anschluss wird ausschließlich für die persönliche Verwendung des Kunden bereitgestellt. Es ist untersagt, Serverdienste jeglicher Art über einen DegNet Wireless-DSL Anschluss zu betreiben, anzubieten oder abzuwickeln. Unter Rücksichtnahme auf die anderen Kunden behält sich DegNet das Recht vor bestimmte Anwendungen mit hohen Bandbreitenanforderungen (z. B. bei Tauschbörsen) zu beschränken.

7. Allgemeine Pflichten und Haftung der Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Anmeldung sämtliche personenbezogenen Daten sachlich richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollten sich die bei der Anmeldung anzugebenden Stammdaten oder Zahlungsdaten während der Laufzeit dieses Vertrages ändern, ist der Kunde verpflichtet, dies DegNet unverzüglich zu melden.
7.2 Der Kunde hat sämtliche in seine Betriebssphäre fallenden technischen Voraussetzungen nach Ziffer 2 zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch DegNet notwendig sind.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung der Dienste von DegNet. Er versichert im Rahmen der Benutzung, keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, sonstige Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerbsrecht) zu verletzen oder gegen geltendes deutsches Recht oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstoßen. Insbesondere untersagt ist die Verbreitung von jugendgefährdenden, kinderpornografischen, extremistischen und rassistischen Inhalten, Belästigung und Bedrohung Dritter durch Virenangriff, Kettenbriefe, sowie der Missbrauch der Dienste von DegNet für einen Eingriff in die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Netzwerkes, Hosts oder Accounts (Cracking, Hacking, sowie Denial of Service Attacken) oder jeglicher Eingriff in das Netz von DegNet. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, wird DegNet - je nach der Schwere des Eingriffs - den Kunden auf den Verstoß hinweisen, seinen Zugang sperren und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Nimmt der Kunde rechtswidrige Handlungen vor, ist DegNet zur fristlosen Kündi-gung des Vertrages berechtigt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt.
7.4 Der Kunde darf mehrere Geräte (PC) an einem geeigneten Router DegNet Anschluss betreiben. Bei einer Nutzung von mehreren Geräten an einem DegNet Wireless-DSL Anschluss wird kein Mehrpreis fällig. Die Freigabe außerhalb des eigenen Haushaltes ist untersagt. Eine Freigabe an andere private oder gewerbliche Nutzer ist untersagt oder bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch DegNet. Ziffer 6.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt. Bei Zuwiderhandlung behält sich DegNet das Recht vor eine zeitlich begrenzte Zugangssperre bis zur Wiederherstellung der Vertragsbedingungen durch den Kunden vorzunehmen und/oder sein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wahrzunehmen (12.2). Zahlungsverpflichtungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bleiben hiervon unberührt.
7.5 Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von DegNet zulässig.
7.6 Der Kunde hat seine Verbindungs- und Zugangskennung geheim zu halten und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. DegNet weist daraufhin, dass die Speicherung des Passwortes auf dem Rechner die Gefahr eines Missbrauchs durch Dritte hervorruft. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis von der Verbindungs- oder Zugangskennung oder Teilen hiervon erlangt haben, so ist der Kunde verpflichtet, DegNet unverzüglich darüber zu informieren und die Änderung der betroffenen Kennung zu veranlassen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderung der Verbindungskennung hat der Kunde zu tragen, soweit er für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist.
7.7 Der Kunde erklärt, dass wenn er Dritten die Nutzung seines Internetzuganges zurechenbar ermöglicht, voll verantwortlich ist für alle Online-Handlungen dieser Personen, für die Kontrolle des Zugangs und der Verwendung durch diese Personen und für die Folgen jeder Art von Missbrauch. Der Kunde haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch, sofern er ihn zu vertreten hat oder er ihm sonst zurechenbar ist.

8. Tarife und Abrechnung

8.1 Für die Nutzung eines DegNet Wireless-DSL Anschlusses fällt abhängig von dem bestellten Produkt eine einmalige Anschlussgebühr sowie monatliche Nutzungsentgelte an.
8.2 Die einmalige Einrichtungspauschale wird 7 Tage nach Abschluss des Vertrages fällig.
Die monatliche Pauschale wird jeweils zum ersten Werktag des Monats fällig.
8.3 Nach Bereitstellung des DegNet Wireless-DSL Anschlusses und Zahlung des ersten monatlichen Nutzungsentgeltes wird der DegNet Wireless-DSL Anschluss zur Verfügung gestellt. Die Zahlung der einmaligen Einrichtungspauschale und der monatlichen Entgelte sowie sonstiger zusätzlicher Leistungen und Dienste erfolgt ausschließlich per Lastschriftverfahren, in Ausnahmefällen kann auch per Rechnung bezahlt werden, dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €.
8.4 Die Rechnungszustellung erfolgt monatlich online und kann unter www.degnet.com abgerufen und ausgedruckt werden. Wünscht der Kunde die Zustellung der Rechnung über den postalischen Weg, gehen die anfallenden Portokosten zulasten des Kunden.
8.5 Gebühren für durch den Kunden zu vertretende Rücklast-schriften hat der Kunde zu tragen. Für jeden Fall ein Aufwen-dungsersatz in Höhe von 8,- € fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.
8.6 Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Alle vom Kunden geschuldeten Entgelte sind in EURO zur Zahlung fällig.
8.7 Sonstige Leistungen und Produkte werden nach Rechnungs-erstellung von Kundenkonto abgebucht. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DegNet.
8.8 Bei Netzfreigabe während des laufenden Monats wird pro Tag des Restmonats 1/30-tel der Monatspauschale als einmaliger Betrag erhoben und mit der erstmaligen Fälligkeit der Monats-pauschale abgebucht.
8.9 Endet der Vertrag durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung vorzeitig, wird dem Kunden eine Abschlussrechnung erstellt. Diesen Betrag hat der Kunde an DegNet zu überweisen, wenn DegNet die Möglichkeit des Einzugs durch Lastschriftverfahren untersagt wurde.
8.10 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Internetzuganges des Kunden durch Dritte entstanden sind, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Kunde jede Nutzung, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat. Der Kunde wird alle berechtigten Mitnutzer seiner Verbindungskennung hierauf aufmerksam machen.
8.11 Einwendungen gegen Rechnungsbeträge sind innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber DegNet schlüssig begründet schriftlich geltend zu machen. Zur Frist-wahrung genügt die rechtzeitige Absendung an DegNet. DegNet wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen fristgemäßen Einwendung hinweisen.
Innerhalb der achtwöchigen Beanstandungsfrist kann der Kunde schriftlich die Vorlage eines Entgeltnachweises und das Ergebnis einer technischen Prüfung verlangen es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Soweit der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme von Leistungen von DegNet oder durch DegNet in Rechnung gestellte Leistungen Dritter nicht zugerechnet werden kann, hat DegNet keinen Anspruch auf Entgelt gegen den Kunden.
8.12 Gegen Forderungen von DegNet kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder von DegNet anerkannten Ge-genansprüchen aufrechnen.
8.13 Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur wegen unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ge-genansprüchen zulässig.
8.14 Erstattungsansprüche des Kunden werden bei der nachfol-genden Rechnung berücksichtigt, sofern der Kunde keine andere Bestimmung trifft.
8.15 DegNet kann Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassoun-ternehmen mit der Einziehung der Forderungen beauftragen.

9. Änderungen der Preise und Tarife

9.1 Die Leistungen, Preise und Tarife für die vereinbarten Internet-Dienstleistungen ergeben sich aus dem Vertrag mit DegNet. DegNet behält sich vor, gemäß den nachfolgenden Absätzen, Anpassungen der Tarife und Preise vorzunehmen, um die Produkte an die Marktgegebenheiten der Diensterbringung und die Tarife an die Bedingungen der Zulieferer von DegNet anzupassen, eine etwaige Preiserhöhung wird jedoch 5 % nicht übersteigen.. DegNet hat dazu auch dann das Recht, wenn eine solche Änderung aufgrund von Gesetzen oder richterlicher oder regulatorischer Entscheidungen erforderlich ist, das Gesetzt keine Regelung für diesen Fall bereit hält und der Kunde hierdurch keine Nachteile erleidet.
9.2 DegNet informiert den Kunden mindestens fünf Wochen vor dem In-Kraft-Treten in geeigneter Form (schriftlich oder elekt-ronisch) über Preis- und Tarifanpassungen.
9.3 Ein Widerspruch des Kunden bezüglich der Preis-/Tarifanpassung muss in schriftlicher oder elektronischer (E-Mail) Form erfolgen. Wurde Widerspruch eingelegt, behält sich DegNet vor den bestehenden Vertrag zum Ende seiner Laufzeit zu kündigen. Die Konditionen des bestehenden Vertrages behalten während dessen Restlaufzeit ihre Gültigkeit.

10. Leistungsstörungen

10.1 Dem Kunden ist bekannt, dass es aufgrund von Wartungsar-beiten, technischen Fehlern oder höherer Gewalt zu Ausfällen im Datennetz kommen kann.
10.2 Im Übrigen gelten für die Ansprüche des Kunden die nachfolgenden Haftungsbegrenzungen (Ziffer 9).

11. Haftung

11.1 Die Haftung von DegNet für durch jede Form von Fahrlässig-keit verursachte Vermögensschäden bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gegenüber einem Endnutzer ist auf einen Betrag von 12.500,- € je Scha-densereignis begrenzt. Gegenüber der Gesamtheit der Ge-schädigten ist diese Schadenersatzpflicht in der Summe auf höchstens 10 Millionen je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze von 10 Millionen €, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß §536a Absatz 1 ist ausgeschlossen.
11.2 DegNet verpflichtet sich im Falle eines von DegNet zu vertretenden Ausfalles des DegNet Wireless-DSL Anschlusses (z.B. durch Beschädigung der Antennen) innerhalb von 4 Wo-chen eine alternative Internet-Verbindung anzubieten. Ist dies nicht möglich, gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht als vereinbart.

12. Sperre

12.1 Unbeschadet weiterer Ansprüche ist DegNet berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die vertragliche Leistung auszu-setzen, soweit die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegen-über DegNet mindestens 75,- € beträgt. Bei Telefondiensten darf die Sperre frühestens zwei Wochen nach schriftlicher An-drohung der Leistungsaussetzung unter Hinweis auf die Mög-lichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu su-chen, erfolgen.
12.2 Im Übrigen darf DegNet die vertragliche Leistung ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist aussetzen sofern der sachliche und zeitliche Umfang der Aussetzung der vertraglichen Leistungen nicht unverhältnismäßig ist, wenn
- der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat und die Sperre im Rah-men der Verhältnismäßigkeit das mildere Mittel ist;
- eine Gefährdung der Einrichtungen von DegNet, öffentlicher Telekommunikationseinrichtungen oder der öffentlichen Si-cherheit droht;
- DegNet gesicherte Kenntnis davon hat, dass der Kunde in gesetzlich verbotener Weise bestimmte Übersendungen und Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstigen Leis-tungen vorgenommen hat und DegNet zur Verhinderung der Wiederholung verpflichtet ist (§ 45 o TKG), insbesondere durch den Verstoß gegen Ziffer 7.3 dieser AGB; oder
- das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Aussetzung der Leistungen Entgelte für die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind.
12.3 DegNet wird die Sperre nach Möglichkeit auf die betroffene Leistung beschränken und unverzüglich aufheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Im Fall einer Sperre des Telefonanschlusses des Kunden durch DegNet wird diese Sperre zunächst auf abgehende Telefonverbindungen beschränkt. § 45 o TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt hiervon unberührt.
Falls der zur Sperre führende Grund auch eine Woche nach Vornahme der Sperre noch fortbesteht, ist DegNet berechtigt, den Telefonanschluss des Kunden insgesamt zu sperren.
12.4 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von monatlichen Grundpreisen für den Zeitraum der vom Kunden verursachten Aussetzung / Sperrung bleibt unberührt. Dies gilt jedoch nur für den Zeitraum bis zur fristlosen Kündigung gemäß Ziffer 11.3 dieser AGB. Die sodann noch bis zum Ende einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit anfallenden Gebühren werden im Rahmen eines Schadenersatzanspruches geltend gemacht.
12.5 DegNet ist berechtigt, für jede vom Kunden verursachte Sperrung des Anschlusses, die nach obiger Regelung vorge-nommen wurde, dem Kunden einen Aufwendungsersatz in Höhe von 18,- € in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen.
12.6 DegNet ist im Rahmen des Fraudmanagments berechtigt den Kunden zum Schutz vor Missbrauch durch Dritte, diejenigen Dienste zu öffentlichen Netzen zu sperren, die einen atypischen Verkehr aufweisen und der begründete Verdacht von nicht gesetzeskonformen Verhalten entsteht. Der Kunde hat bei Sperrung aufgrund von berechtigtem Missbrauchsverdacht keine Ansprüche auf Schadenersatz. Die Freischaltung wird bei berechtigter Sperrung umgehend nach Eingang einer schriftli-chen Erklärung des Kunden über die Wiederherstellung der Sicherheit seiner Systeme vorgenommen. In sonstigen Fällen wird der gesperrte Dienst alsbald wieder freigeschalten.

13. Vertragslaufzeit, Kündigung und Pflichten bei Beendigung

13.1 Das Vertragsverhältnis beginnt zum vertraglich festgelegten Datum. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, beginnt die Vertragslaufzeit mit Bereitstellung der Leistung
13.2 Die Mindestvertragslaufzeiten ergeben sich aus dem Vertrag mit DegNet und sind somit vom jeweils gewählten Tarif abhän-gig. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend und verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- der schuldhafte Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei, insbesondere Ziffer 7.3;
- die Bestellung eines auch vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei oder gegebe-nenfalls eines persönlich haftenden Gesellschafters bzw. das nicht offensichtlich unbegründete Stellen eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Vermögensverfall) sowie die Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse;
- wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlichen geschuldeten Vergütung für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt, sofern die Gesamtfor-derung mindestens 75,- € beträgt, wobei die achtwöchige Beanstandungsfrist in jedem Fall gewahrt wird.
- Im Falle eine Umzugs des Kunden nach Ziffer 12.3
13.4 Kündigt der Kunde ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und liegt ein die außerordentliche Kündigung rechtfertigender Grund nicht vor, so erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Ter-min. Der Kunde ist zur Zahlung der für die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen Entgelte verpflichtet.
13.5 Jede Kündigung hat schriftlich durch eigenhändig unterschrie-benen Brief zu erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist unzu-lässig.

14. Anbieterwechsel und Umzug

14.1 DegNet stellt bei einem Anbieterwechsel sicher, dass seine Leistung gegenüber dem Kunden nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dieses. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Kunden nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden.
14.2 Schlägt der Anbieterwechsel fehl, so schaltet DegNet auf Antrag des Kunden den Anschluss wieder an. Für das Vorhan-densein der erforderlichen Infrastruktur beim Kunden ist der Kunde verantwortlich.
14.3 DegNet hat ab der Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zum Ende der Leistungspflicht nach 12.1 gegenüber dem Teilnehmer einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das Entgelt wird tag-genau abgerechnet und richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Entgelt mit der Maßgabe, dass sich das vereinbarte Entgelt um 50 Prozent reduziert, es sei denn, DegNet weist nach, dass der Kunde das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten hat.
14.4 Bei einem Wechsel des Wohnsitzes des Kunden, wird DegNet die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte weiter erbringen, soweit diese dort angeboten wird. DegNet kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, jedoch nur bis zu der Gebühr für die Schaltung eines Neuanschlusses. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

15. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

15.1 DegNet verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere aus dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz zu beachten.
15.2 Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses, einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung erforderlich ist, darf DegNet Bestandsdaten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
15.3 Die von uns erhobenen Adressdaten (Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum) werden im Rahmen der Identitätsprüfung an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermittelt. Die Schufa teilt daraufhin den Grad der Übereinstimmung der bei ihr gespeicherten Personalien mit den von dem Kunden angegebenen Daten in Prozentwerten sowie ggf. einen Hinweis auf eine zurückliegend bei der Schufa oder einem anderen Vertragspartner durchgeführte ausweisgestützte Legitimationsprüfung an DegNet mit.
15.4 Beauftragt DegNet Rechtsanwaltskanzleien und/oder Inkassounternehmen mit der Einziehung der Entgeltforderungen, kann DegNet Verbindungsdaten und sonstige zur Ermittlung und zur Abrechnung der Entgelte für Telekommunikationsdienste mit dem Kunden erforderliche Daten an diese übermitteln, soweit es zum Einzug des Entgelts und der Erstellung einer detaillierten Rechnung erforderlich ist. Der Dritte ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet. Gleiches gilt, soweit DegNet einen anderen Dienstanbieter, dessen sich DegNet zur Erfüllung der dem Kunden geschuldeten Telekommunikationsdienstleistungen bedient, mit der Rechnungsstellung und dem Forderungseinzug beauftragt.
15.5 Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausgeschlossen.
16.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der oben beschriebenen Dienste der DegNet oder diesen Ge-schäftsbedingungen sind die Gerichte in Deggendorf ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann ist. DegNet ist berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Der Kunde kann im Streit mit DegNet darüber, ob DegNet eine in den §§ 43a, 43b, 45 bis 46 des Telekommunikationsgesetztes oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder § 84 des Telekommunikationsgesetzes vorgesehenen Verpflichtungen ihm gegenüber erfüllt, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Schlichtungsordnung der Bundesnetzagentur.


Besondere Regelungen für Telefonanschlüsse

17. Telefonanschluss

17.1 DegNet überlässt dem Kunden einen Telefonanschluss, der zur Anschaltung von SIP kompatiblen Telekommunikations-Endgeräten geeignet ist. Der Kunde kann mit Hilfe von angeschalteten Endgeräten Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen lassen. Hierfür steht standardmäßig ein Sprachkanal zur Verfügung. Die Abrechnung der Verbindungen findet gemäß dem beauftragten Tarifmodell statt. Verbindungsnetzbetreiberleistungen (Call-by-Call, Internet-by-Call, Preselection) Dritter sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und gegenwärtig nicht möglich.
17.2 Sprachverbindungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahr-scheinlichkeit von mindestens 98% hergestellt. Datenübertragungen und Interneteinwahl über die Sprachkanäle sind derzeit nicht möglich. Die Verfügbarkeit der Telefondienstleistungen kann durch die Leistungsmerkmale, die zwischen den an einer Verbindung beteiligten Netzbetreibern vereinbart sind, eingeschränkt sein.
17.3 Bei Stromausfall kann das Absetzen eines Notrufes über die Rufnummern 110 und 112 nicht gewährleistet werden.

18. Speicherung von Verkehrsdaten

18.1 Soweit es zur Abrechnung erforderlich ist, darf DegNet Verbindungsdaten speichern und übermitteln. DegNet wird Verbindungsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die in Rechnung gestellte/n Gebühren und sonstigen Leistungen vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verbindungsdaten weiter gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Eine Speicherung der Verbindungsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, soweit auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden. In diesem Fall trifft DegNet keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen auch im Rahmen von Beanstandungen des Kunden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.

19. Rufnummernvergabe

19.1 DegNet teilt dem Kunden schriftlich Teilnehmerrufnummern für den Festnetzanschluss zu. Muss die Teilnehmerrufnummer aufgrund einer Entscheidung der Bundesnetzagentur geändert werden, stehen dem Kunden keine Einwendungen und/oder Ansprüche gegenüber DegNet zu.
19.2 Wünscht der Kunde eine Portierung seiner Rufnummer, so hat er dies bis zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich anzuzeigen oder einen Portierungsauftrag eines anderen Tele-kommunikationsunternehmens DegNet vorzulegen. Anderen-falls kann eine Portierung aus technischen Gründen nicht mehr durchgeführt werden.

20. Rufnummernsperre / Sperrklasse

20.1 Der Kunde kann verlangen, dass die Nutzung seines Netzzugangs für bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich gesperrt wird. Für die Freischaltung der gesperrten Ruf-nummernbereiche kann DegNet eine Gebühr erheben.
20.2 Zum Schutz der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kostenpflichtigen Diensten werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiensten (Rufnummerngasse 008...) und Premium-Rate- Diensten (Rufnummerngasse (0900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standardmäßig gesperrt. Auf Wunsch des Kunden schaltet DegNet diese Rufnummerngassen kostenlos wieder frei.

21. Teilnehmerverzeichnisse

Der Kunde kann von DegNet jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein Teilnehmerverzeichnis (z.B. Telefonbuch) un-entgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Einen unrichtigen Eintrag hat DegNet zu berichtigen. DegNet haftet nicht für falsche oder verspätete Einträge soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Der Kunde kann weiterhin jederzeit verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen. Für die Eintragung eines Mitbenutzers erhebt DegNet ein Entgelt in Höhe von 15,- € pro Mitbenutzer. Über die Rufnummer können Anschlussdaten durch Dritte erfragt werden (sog. Inverssuche). Der Erteilung von Auskünften im Rahmen der Inverssuche kann der Kunde jederzeit widersprechen, DegNet wird nach Eingang des Widerspruches die Rufnummer des Kunden mit einem Sperrvermerk für die Inverssuche versehen.

22. Mehrwertdienste

Der Kunde kann über DegNet den Zugang zu Mehrwertdiensten nach § 3 Nr. 25 TKG erhalten (z. B. sog. "0900"-Nummern). Dazu wird DegNet die Verbindungen zu den Mehrwertdiensten dem Netzbetreiber zuführen, der die Rufnummern geschaltet hat und den Dienst erbringt. Der Verbindungsaufbau ist nur möglich, wenn zwischen DegNet und dem Netzbetreiber eine Netzzusammenschaltung und eine Fakturierungs- und Inkassovereinbarung bestehen. Verantwortlich für den Mehrwertdienst ist ausschließlich der jeweilige Anbieter. Das für den Mehrwertdienst anfallende Entgelt stellt DegNet dem Kunden im Namen des Mehrwertdiensteanbieters bzw. dessen Netzbetreibers in Rechnung. Zu diesen Entgelten liegen DegNet keine Informationen vor. Anfragen und Beschwerden sind durch den Kunden an die in den Rechnungsdetails aufgeführten Kontaktdaten des jeweiligen Anbieters zu richten. Da für eine vollständige Abrechnung dieser Mehrwertdienste die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss sich DegNet die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbe-halten.

23. Einzelverbindungsnachweis

Eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung (Einzelverbindungsnachweis), die alle abgehenden Verbin-dungen dergestalt ausschlüsselt, dass eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung möglich ist, erhält der Kunde auf schriftliche Anforderung. Der Kunde kann wählen, ob die letzten drei Ziffern der Zielrufnummern verkürzt oder in vollständiger Länge angegeben werden sollen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Zielrufnummern zu Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organisationen, die telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten, nicht aufgeführt.

24. Telefon-Flatrate Option

24.1 Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz sind im Grundpreis enthalten. Ausgenommen sind Verbindungen ins Mobilfunknetz, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist, zu Rufnummern der Gasse 032x, sowie dauerhafte Anrufweiter-schaltungen und Rückruffunktionen. Diese Verbindungen wer-den gemäß Preisliste berechnet. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunktionen genutzt werden.
24.2 Bei missbräuchlicher Nutzung ist DegNet berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und vom Kun-den eine Schadenspauschale in Höhe von 350,- € zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von DegNet bleiben unberührt.
24.3 Basis dieser besonderen Tarifierung bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung der Telefon-Flatrate ist, dass der Kunde monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungsminuten in Anspruch nehmen sollte. Die Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich für Serviceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcenter-Dienstleister und Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere Broadcasting etc.), Verwaltungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen und Anbieter, die TK-Dienstleistungen für Dritte bereitstellen. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die vor- oder nachrangig Rückvergütung bezwecken.


Deggendorf, den 16. Januar 2013